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Änderungen bei unseren Beitragsmaßstäben

Das Bild zeigt mehrere Stapel von Münzen vor einem grünlichen Hintergrund. Die Münzen sind in unterschiedlichen Höhen gestapelt und symbolisieren möglicherweise wirtschaftliche Aspekte, Finanzen oder Budgets. Im Kontext der Unfallkasse NRW könnte dies auf die Bedeutung von Budgetierung und Ressourcenmanagement im Bereich Arbeitsschutz und Prävention hinweisen.

Beiträge für Beschäftigte müssen ab dem Beitragsjahr 2018 nach den im digitalen Lohnnachweis (§ 165 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 99 SGB IV) gemeldeten Daten berechnet werden. Desweiteren sieht die Beitragsordnung der Unfallkasse NRW vor, dass ein Teil der Beitragsmaßstäbe (z.B. für Schüler) durch eine stichtagsbezogene Abfrage bei den Unternehmen ermittelt werden.

Ab dem Beitragsjahr 2018 erfolgt bei den Beschäftigten (KA1 Und LA1) eine Umstellung des Beitragsmaßstabs von „Zahl der Versicherten“ auf „Arbeitsstunden“.

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