Aufbau und Struktur der Unfallkasse NRW

Die Unfallkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Organe der Selbstverwaltung sind der Vorstand und die Vertreterversammlung. Diese Gremien sind paritätisch mit ehrenamtlich tätigen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt.

Die Vertreterversammlung stellt das "Parlament" der Unfallkasse NRW dar. Sie beschließt die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt und wählt den Vorstand. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen gewählt. Der Vorstand legt die Grundsätze der Verwaltung fest und stellt den Haushalts- und Stellenplan auf.

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