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Ärztinnen und Ärzte in Impf- und Testzentren sind beitragsfrei versichert

Ein Mann sitzt und wird von einem Angehörigen des medizinischen Personals geimpft. Beide tragen OP-Masken. Im Hintergrund sind medizinische Materialien und eine Liege zu sehen. Dieses Bild könnte im Kontext von Arbeitsschutz und Präventionsmaßnahmen verwendet werden, um die Wichtigkeit von Impfungen als Teil der Gesundheitsprävention hervorzuheben.

Mit dem sog. MTA-Reform-Gesetz (Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin vom 24.02.2021) stehen Ärztinnen und Ärzte in Impfzentren, mobilen Impfteams, Testzentren und mobilen Testteams unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind diese Tätigkeiten im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 sozialversicherungsfrei und nicht beitragspflichtig.

Das MTA-Reform-Gesetz ist am 3. März 2021 im Bundesanzeiger (vgl. bgbl.de Nr. 9/2021) veröffentlicht worden. Die Gründe für diese gesetzlichen Regelungen finden Sie auf den Seiten 93 und 94 der Gesetzesbegründung.