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Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) legt verbindliche Regeln zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest. Zu diesem Personenkreis zählen auch durch Arbeits- und Wegeunfälle Verletzte und von Berufskrankheiten Betroffene, für welche die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Aktionspläne mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Aktionen dienen dazu, den Geist und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in konkretes und verbindliches Handeln zu übersetzen.
Mit ihrem Aktionsplan möchte die gesetzliche Unfallversicherung einen eigenständigen und nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten. Bereits bisher orientiert sie sich an dem Leitbild: "Im Mittelpunkt steht der Mensch". Diese Werteorientierung wird in der gesetzlichen Unfallversicherung nach innen und außen gelebt. Das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention passt also in ihr Leitbild, und der UV-Aktionsplan kann an eine bewährte Praxis anknüpfen.
Zur inklusiven Gesellschaft gehört auch die Barrierefreiheit. Unseren Internetauftritt haben daher weitgehend barrierefrei gestaltet.
Den Aktionsplan können Sie hier herunterladen: <link file:3206 _blank aktionsplan un>Aktionsplan