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Aktuelles für Sparkassen
Das Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung informiert die Betreiber von Recyler-AKT in PLUS-Stellen und die Betreiber von KBA-Stellen über folgende Anforderungen.
1. Entsprechend dem Beschluss der europäischen Zentralbank vom 16.September 2010 (EZB/2010/14) müssen die Echtheit und die Umlauffähigkeit von Banknoten bei Wiederausgabe entweder durch einen hierfür geeigneten Automaten oder durch einen geschulten Mitarbeiter geprüft werden. Dieser Beschluss wurde zum 1.1.2013 in Deutschland durch die BargeldPrüfV umgesetzt.
2. In BGI 819 Teil 2 finden Sie bei Recycler-AKT in PLUS-Lösungen (Zi. 9.3.4 der GUV – I 819 -2) und KBA-Stellen (Zi. 9.4.2 der GUV – I 819 -2):
„Die Aufstellung der Banknotenautomaten und der Übergabedepots soll so erfolgen, dass die Ausgabe zum Kunden hin erfolgt.“
Sofern Sie ein im Sinne der EZB geprüftes Gerät betreiben, welches die Echtheit und Umlauffähigkeit prüft, kann der Ausgabeschacht zum Kunden ausgerichtet werden.
Sollten Sie ein Gerät betreiben, welches die Prüfung nicht beherrscht, so muss der geschulte Mitarbeiter die Prüfung vornehmen. Die Eingabe und Ausgabe muss dann zum Mitarbeiter erfolgen.
Vergleichbare Sicherheit auf andere Weise bietet dann die Anwendung aller folgenden Maßnahmen:
- Die Freigabemedien zur Auszahlung werden so platziert, dass von einem Außenstehenden eindeutig erkennbar ist, dass eine zweite Person (zweiter Mitarbeiter bei PLUS-Lösung bzw. der Kunde bei der KBA-Stelle) für die Einleitung der Auszahlung tätig werden muss,
und
- Gut sichtbare Hinweise werden am Schalterplatz, am Automaten und an der Eingangstür platziert, die deutlich machen, dass ein Mitarbeiter allein nicht bzw. der Mitarbeiter nicht an Geld kommt.
und
- Für die so betrieben Geschäftsstellen die werden die Gefährdungsbeurteilungen angepasst.
Das Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat diese Regelung zum 30.6.2018 befristet. Um das Überfallgeschehen zu beobachten, nimmt die Unfallkasse NRW weiterhin alle Überfälle auf und meldet Vorfälle in den oben beschriebenen Geschäftsstellen an das Sachgebiet.
Sollten Sie an regelmäßigen Mitteilungen über Gewalt in Sparkassen interessiert sein, können Sie sich gerne in den Verteiler unseres Newsletters eintragen lassen.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Dirk Eßer
d.esser(at)unfallkasse-nrw.de
Dr.-Ing. Achim Deiwick
a.deiwick(at)unfallkasse-nrw.de