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Arbeitsschutz beim Betrieb von Bädern während der Corona Pandemie

Das Bild zeigt ein großes, leeres Hallenbad mit einem hellblauen Schwimmbecken. Im Hintergrund sind moderne Fensterfronten zu sehen, die viel Tageslicht hereinlassen. Am Beckenrand befinden sich mehrere Startblöcke. Links im Bild führt eine Treppe zu einer Galerie, daneben stehen rote Liegestühle. An der rechten Seite des Beckens ragt eine gelbe Röhrenrutsche ins Becken. Die geländerumgebenen Wege und die klare Kennzeichnung von Bereichen tragen zur Sicherheit bei. Der Kontext betont die Bedeutung von Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen im Schwimmbad, wie sie für die Unfallkasse NRW relevant sind.

Das Sachgebiet Bäder der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung (DGUV) hat basierend auf dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergänzende Informationen zu Arbeitsschutzmaßnahmen in Form einer Fachbereich AKTUELL veröffentlicht.

Ziel ist es, die Badegäste zu schützen sowie die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven beizubehalten.

Die Fachbereich AKTUELL „Zusätzliche Informationen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von Bädern (Hallen-, Freibäder und soweit zutreffend Schwimm- und Badeteichanlagen) ist hier abrufbar.