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Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 12 „Laserstrahlung“ (GUV-V B2) zum 1. Dezember 2017

Das Bild zeigt ein stilisiertes, blaues Informationssymbol auf einem hellblauen Hintergrund. In der unteren rechten Ecke befindet sich das Logo der Unfallkasse NRW. Das Design vermittelt einen professionellen und informativen Eindruck, passend zu Themen wie Arbeitsschutz und Prävention in Nordrhein-Westfalen.

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse NRW hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 2017 in Düsseldorf beschlossen, die DGUV Vorschrift 12 „Laserstrahlung“ (GUV-V B2) vom November 1987, gültig ab 1. April 2009, in der Fassung vom Januar 1997 außer Kraft zu setzen.

Die Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 12 „Laserstrahlung“ (GUV-V B2) ist zum 1. Dezember 2017 erfolgt.

Regelungen zum Thema erfolgen in der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)“ und den dazu gehörigen Technischen Regeln „TROS Laserstrahlung“.

Mit Außerkraftsetzung der o.g. Unfallverhütungsvorschrift, ist der Unfallkasse NRW der Betrieb von Lasereinrichtungen nicht mehr anzuzeigen.