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Bachelor-Anwärter genießen ab sofort den Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW
Während ihrer Sitzung im Dezember letzten Jahres hat die Vertreterversammlung eine Satzungänderung beschlossen nach der nun auch Bachelor-Anwärter über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie sich zu Forschungszwecken an ihrer Hochschule oder des mit ihr kooperierenden Universitätsklinikums aufhalten.