Uhr

Biologische Arbeitsstoffe in abwassertechnischen Anlagen

Zwei Arbeiter in orangefarbener Sicherheitskleidung stehen auf einer Wohnstraße neben einem großen orangefarbenen Saugfahrzeug. Einer der Arbeiter bedient den Schlauch des Fahrzeugs. Mehrere Verkehrshütchen grenzen den Arbeitsbereich ab. Im Hintergrund sind weitere Fahrzeuge und Häuser zu sehen, die sichere Arbeitsvorkehrungen für den Einsatz zeigen. Diese Szene demonstriert Arbeits- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen im urbanen Umfeld, in einem möglichen Kontext des Arbeitsschutzes und der Prävention für die Unfallkasse NRW.

Gut gereinigtes Abwasser ist ein wesentliches Fundament für die Gesundheit der Bevölkerung. Es vermeidet Fäkalkontaminationen von Trinkwasser und ist somit die Grundlage für die Vermeidung von Seuchen und Epidemien. Doch was die Bevölkerung schützt, kann für die Beschäftigten im Bereich der abwassertechnischen Anlagen eine Gefährdung bedeuten. Denn die Ableitung und verfahrenstechnische Aufbereitung von Abwasser beinhaltet  zahlreiche Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit  biologischen  Arbeitsstoffen in Kontakt kommen.

Der Beitrag von Dr. Heinz-Dieter Neumann (Leiter des Bereichs biologische, chemische und physikalische Einwirkungen bei der Unfallkasse NRW) in „Gefahrstoffe-Reinhaltung der Luft“ (www.technikwissen.de) beschreibt die seuchenhygienischen Probleme durch Abwasser in der Vergangenheit und die notwendigen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter im Bereich der Abwasserreinigung in der Gegenwart. Die Schutzmaßnahmen wurden erst kürzlich durch die überarbeitete Technische Regel biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 220 neu gefasst.

Artikel