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Coronavirus: Hinweise für Einsatzkräfte aktualisiert

Das Bild zeigt das Deckblatt des 1/2022 Feuerwehreports der Unfallkasse NRW. Oben links steht '1/2022 Feuerwehreport' in weißer Schrift auf blauem Hintergrund. Darunter befinden sich Hinweise für Einsatzkräfte zum Schutz vor bzw. Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die fett gedruckt sind. Im rechten oberen Bereich ist das Logo und der Schriftzug der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Der Bericht erwähnt die Aktualisierung des 'Fachbereich AKTUELL' zum Thema SARS-CoV-2. Ein Textkasten auf der rechten Seite wirbt für Beiträge zu künftigen Ausgaben und verlinkt auf die Webseite der Unfallkasse Nrw. Am unteren Bildrand befinden sich die Kontaktdaten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte mit Stand vom 8. April 2022 eine Aktualisierung des Newsletters "Fachbereich AKTUELL" mit Hinweisen für Einsatzkräfte zum Schutz vor bzw. Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, welcher mit Feuerwehrreport 1/2022 versandt wurde.

Der mit Feuerwehrreport 9/2021 übersandte Fachbereich AKTUELL, Stand 03.12.2021, wurde  grundlegend überarbeitet, gekürzt und an den aktuellen Wissensstand angepasst. 


Hinsichtlich der Empfehlung des "Fachbereich AKTUELL" unter Punkt 2.2.2, "dass die Trägerinnen und Träger der Einheiten vor Übungen und Ausbildungen Tests anbieten und auch geimpfte oder genesene Einsatzkräfte dies wahrnehmen." weisen wir auf den Feuerwehrreport 3/2021 hin, in dem wir bereits Ausführungen zu SARS-COV-2-Antigentests gemacht haben. 

Bezüglich der unter 2.2.4 "Pandemiebedingte Einschränkungen bei der Durchführung von (Belastungs-) Übungen für das Tragen von Atemschutz" erwähnten Regelungen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand verweisen wir ebenfalls auf den Feuerwehrreport 3/2021. Danach konnten Fristen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern unter bestimmten  Voraussetzungen im Einzelfall bis zum 1. Juli 2021 verlängert werden. Seitdem ist eine regelhafte Eignungsfeststellung vonnöten.

 

Sie erhalten diese Informationen in unserem Feuerwehrreport 1/2022.

Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.