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Eindeutige Abgrenzungskriterien schaffen Rechtssicherheit
Ein dreidimensionales, blau-weißes Paragrafensymbol auf weißem Hintergrund. Symbolisiert rechtliche Aspekte im Arbeitsschutz und Prävention, relevant für die Unfallkasse NRW.
Konzept der DGUV zur Zuständigkeitsabgrenzung wird Gesetz
Mit Beginn des Jahres 2013 wurde die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Unternehmen durch eindeutig formulierte Kriterien auf eine dauerhafte Basis gestellt. Die Unfallkasse NRW ist unter engeren Voraussetzungen als bisher für rechtlich selbstständige Unternehmen zuständig. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Kapitalmehrheit und bei anderen Unternehmensformen (beispielsweise Anstalt des öffentlichen Rechts, Stiftung, eingetragener Verein) eine Stimmenmehrheit im Führungs-/Verwaltungsorgan durch das Land NRW, eine Kommune oder einen kommunalen Verband erforderlich. Die Zuständigkeit der Unfallkasse NRW erstreckt sich zukünftig auch auf neu gegründete rechtlich unselbstständige kommunale Ausnahmeeinrichtungen, wie Eigen- oder Regiebetriebe, und schafft so eine klarere Abgrenzung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Moratorium - Neue Regelung