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Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Ausstattungen
Die Handlungshilfe für die Branche Bühnen und Studios im Bereich „Ausstattungen“ konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und gibt eine Hilfestellung, wie Sie für den Bereich Ausstattungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vorgehen können.
Zu den Ausstattungen gehören folgende beispielhaft aufgeführten Tätigkeitsbereiche:
- Werkstätten (Holz, Metall, Plastiker, Dekoration, Bühnenbau, Malersaal),
- Technik (Bühne, Video, Kamera, Ton, Beleuchtung),
- Kostüme (Schneiderei, Ankleide, Anprobe, Künstlergarderobe, Kostümfundus, Wäscherei, Hutmacher, Schuhmacher),
- Requisite (Effekte, Pyrotechnik, Waffenkammer),
- Maskenbildnerei (Maske, Schminken, Friseur).
Die Handlungshilfe wurde vom DGUV Sachgebiet „Bühnen und Studios“ erarbeitet und von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) veröffentlicht. Sie ist hier abrufbar.