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Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Ausstattungen

Zwei Männer in Arbeitskleidung transportieren eine große, stufenförmige Platte quer über eine leere Bühne in einem Theater oder Auditorium. Die Bühne ist gut beleuchtet, und sie tragen die Platte gemeinsam an den Enden, um ergonomische Belastung zu minimieren. Die Szene zeigt den sicheren Umgang mit schweren Lasten im Kontext von Arbeitsschutz und Prävention bei Bühnenarbeiten, passend für den Kontext der Unfallkasse NRW.

Die Handlungshilfe für die Branche Bühnen und Studios im Bereich „Ausstattungen“ konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und gibt eine Hilfestellung, wie Sie für den Bereich Ausstattungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung vorgehen können.
Zu den Ausstattungen gehören folgende beispielhaft aufgeführten Tätigkeitsbereiche:

  • Werkstätten (Holz, Metall, Plastiker, Dekoration, Bühnenbau, Malersaal),
  • Technik (Bühne, Video, Kamera, Ton, Beleuchtung),
  • Kostüme (Schneiderei, Ankleide, Anprobe, Künstlergarderobe, Kostümfundus, Wäscherei, Hutmacher, Schuhmacher),
  • Requisite (Effekte, Pyrotechnik, Waffenkammer),
  • Maskenbildnerei (Maske, Schminken, Friseur).

Die Handlungshilfe wurde vom DGUV Sachgebiet „Bühnen und Studios“ erarbeitet und von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) veröffentlicht. Sie ist hier abrufbar.