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Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb

Blick aus der Vogelperspektive auf ein reich verziertes historisches Theater mit roten Samtvorhängen und prunkvollen Balkonen. Im Saal spielt ein großes Orchester auf der Bühne, während die Zuschauer die Aufführung von verschiedenen Etagen aus verfolgen. Die Szenerie ist gut ausgeleuchtet. Der Kontext für die Unfallkasse NRW könnte Arbeitsschutzmaßnahmen bei kulturellen Veranstaltungen betreffen, um Besucher und Künstler zu schützen.

Die Handlungshilfe für die Branche Bühnen und Studios im Bereich Probenbetrieb wurde aktualisiert und um den Bereich Vorstellungsbetrieb erweitert. Sie konkretisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und gibt eine Hilfestellung, wie Sie für Unterricht, Trainings-, Proben und Vorstellungsbetrieb in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung für die Realisierung von Schutzmaßnahmen für Mitwirkende vorgehen können. Zusätzliche Maßnahmen für Dritte (z. B. Zuschauer, Besucher) sind weiteren staatlichen Bestimmungen zu entnehmen.

Zum Proben- und Vorstellungsbetrieb gehören folgende beispielhaft aufgeführten Tätigkeitsbereiche:

  • Szenische Darstellung (Theater, Freilichtbühne, Oper, Musical, Tanz, Artistik),
  • Musikdarbietung (Orchester, Chor)
  • Bühnendienste (Soufflage, Inspizienz, Regie, Orchesterwarte),
  • Vorstellungsdienste (Ticketverkauf, Empfang, Einlasskontrolle, Platzanweiser)
  • Ausstellungen
  • Administration (Personalwesen, Personalvertretung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Einkauf, Produktionsplanung der Sparten, künstlerisches Betriebsbüro, Disponenten, Sponsoring, Marketing, Werbung, Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Medienabteilung, Fotografen, Theaterpädagogik, Bürodienste, Materialfundus, Möbellager, Transporte, Reinigung, Unterhaltung, Wartung)

Die Handlungshilfe wurde vom DGUV Sachgebiet „Bühnen und Studios“ erarbeitet und von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) veröffentlicht. Sie ist hier abrufbar.