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Ergänzende Schutzhinweise für Schulen in der Corona-Pandemie beim Umgang mit Desinfektionsmitteln

Eine Frau in einem schwarzen Kleid spricht mit einem Mann im roten T-Shirt, der blaue Hosen trägt. Beide stehen nebeneinander vor einer Wand voller Regalfächer in einem Büro, das freundlich eingerichtet ist. Der Mann hält ein gelbes Buch und hat einen freundlichen Gesichtsausdruck. Im Hintergrund sitzt ein anderer Mann an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Computer. Die Szene vermittelt einen Eindruck von Teamarbeit und Kommunikation, wichtig für den Kontext der Unfallkasse NRW in Bezug auf Arbeitsschutz und Prävention.

Die Schutzhinweise beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Coronavirus-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben davon unberührt. Sie ergänzen den SARSCoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und konkretisieren branchenspezifisch insbesondere Ziffer II Nr. 8 „Sicher-stellung ausreichender Schutzabstände: “Wo ein Mindestabstand zwischen Beschäftigten von 1,5 m technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet ist, sind alternative Maßnah-men (Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen) zu treffen.“

Hier können Sie die Hinweise herunterladen: Schutzhinweise