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Ergänzung zu Fristen für Nachuntersuchungen, Wiederholungsübungen und Pflichttauchgänge

Seite 14 des Feuerwehrreports mit Fristen zu Untersuchungen für Taucher.

Seite 14 des Feuerwehrreports der Unfallkasse NRW behandelt Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern. Es werden auch Wiederholungsübungen in Atemschutzübungsstrecken angesprochen. Die betroffenen DGUV-Regeln und die Notwendigkeit zur Wiederholung werden detailliert erläutert.

Die Unfallkasse NRW ergänzt Ihre Empfehlungen zu

  • Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern sowie Tauchern
  • Wiederholungsübungen in Atemschutzübungsstrecken bzw. Pflichttauchgänge von Tauchern

Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Feuerwehrreport 3/2021.

Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.