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Erweiterte Meldepflicht der Arbeitgeber im DEÜV-Verfahren

Nahaufnahme von zwei Händen, die auf einer Computertastatur tippen. Das Bild dient zur Veranschaulichung von ergonomischen Arbeitsbedingungen im Büro. Wichtigkeit von korrekter Handhaltung und Arbeitsplatzgestaltung zur Vermeidung von Verletzungen und zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheit wird betont.

Seit dem 01.01.2009 sind Sie verpflichtet, der Einzugsstelle im Rahmen der personenbezogenen Meldung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zumindest bei jeder Jahresmeldung individualisierte Daten zur Unfallversicherung zu melden. Diese Auflage betrifft alle Arbeitgeber.

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