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Fachtagung „Biostoffverordnung“ am 4.11.2015
Die aktuelle Novelle der Biostoffverordnung enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Biostoffen, das heißt zum Schutz vor Infektionen sowie vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen durch Biostoffe.
In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes findet die Biostoffverordnung Anwendung, da Beschäftigte, beispielweise: in Abfallwirtschaftsbetrieben, in Archiven, in Bildungseinrichtungen,auf Bau- und Betriebshöfen, in Forstbetrieben, in Forschung und Lehre, im Gesundheitswesen und in Laboratorien, Biostoffen oder Krankheitserregern ausgesetzt sind. Wer mit Biostoffen arbeitet, muss über ihr Gefährdungspotenzial Bescheid wissen. Das Zentrale Präventionsinstrument in der Biostoffverordnung ist die „Gefährdungsbeurteilung“. Sie ist durch den Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Besitzt der Arbeitgeber nicht selbst eine entsprechende Fachkunde, so muss er sich fachkundig beraten lassen.
Die Fachtagung „Biostoffverordnung“ der Unfallkasse NRW (UK NRW), des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachen (LUKN) bietet Ihnen wertvolle Informationen zur Novelle der Biostoffverordnung und zur fachkundigen Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Zudem werden Ihnen Hinweise zum Erkennen von Gefährdungen durch Biostoffe und zur Informationsermittlung gegeben.
Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW, des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen, die Verantwortung für die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach §4 Biostoffverordnung tragen.
Das Programm mit Einladungsformular können Sie sich hier herunterladen.