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Fristen für Nachuntersuchungen, Wiederholungsübungen und Pflichttauchgänge
Seite 14 des Feuerwehrreports der Unfallkasse NRW behandelt Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern. Es werden auch Wiederholungsübungen in Atemschutzübungsstrecken angesprochen. Die betroffenen DGUV-Regeln und die Notwendigkeit zur Wiederholung werden detailliert erläutert.
Die Unfallkasse NRW hat in der Vergangenheit aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen die Fristen für Nachuntersuchungen der Versicherten verlängert.
Aufgrund der hohen Gefährdung von Personen im Atemschutzeinsatz ist jedoch eine weitere pauschale Verlängerung der Fristen aus Sicht der Unfallkasse NRW nicht mehr zielführend. Die Fristen können deshalb nur unter den bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall verlängert werden.
Informationen dazu und über weitere Fristverlängerungen finden Sie in unserem Feuerwehrreport 1/2021.
Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.