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Fristen für Nachuntersuchungen, Wiederholungsübungen und Pflichttauchgänge

Deckblatt des Feuerwehrreports 14/2020 der Unfallkasse NRW. Enthält Informationen über Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern sowie Tauchern und Wiederholungsübungen in Atemschutzübungsstrecken. Das Dokument hat einen blauen Hintergrund mit weißem Text und UK NRW Logo oben rechts. Unten befinden sich die Kontaktinformationen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Da es noch immer zu Problemen bei den Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern sowie von Tauchern nach § 6 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 49 UVV „Feuerwehren“ kommt, werden die Fristen für diese Nachuntersuchungen bis zum 31. März 2021 verlängert.

Informationen dazu und über weitere Fristverlängerungen finden Sie in unserem Feuerwehrreport 14/2020.

Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.