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Gefahrenpotenzial von Ethanol im Chemieunterricht nicht unterschätzen

Ein älterer Mann mit weißem Haar und Bart steht in einem Labor und betrachtet mehrere Chemikalienflaschen auf einem Tisch. Er trägt ein hellblaues Hemd und eine Brille, die er um den Hals hängen hat. Die Umgebung wirkt modern und gut beleuchtet, mit Laborgeräten und Sicherheitseinrichtungen. Der Fokus liegt auf Arbeitsschutz und Prävention in der chemischen Laborarbeit, im Kontext der Unfallkasse NRW.

Unfälle im Chemieunterricht sind eher selten, können jedoch schwerwiegende Folgen haben, zum Beispiel Verpuffungen, Brände oder Brandverletzungen. Ursache hierfür ist häufig der unsachgemäße Umgang mit Chemikalien und eine mangelnde Kenntnis ihres Gefahrenpotenzials. Besonders bei der Verwendung von Ethanol, auch bekannt als Brennspiritus, geschehen immer wieder Unfälle. Worauf diese zurückzuführen sind und wie sie verhindert werden können, erläutert der ehemalige Chemielehrer und Studiendirektor Dr. Bernd-Heinrich Brand in der neuen Ausgabe der "DGUV pluspunkt".

"Das Gefahrenpotenzial von Ethanol wird deutlich unterschätzt", mahnt Dr. Brand, dabei sei es ähnlich hoch wie das von Benzin. Durch seine unsichtbare Flamme sei im Umgang mit Ethanol besondere Vorsicht geboten. Gerade beim Nachkippen des Ethanols (Alkohols) bei vermeintlich erloschener Flamme könne es zu Unfällen kommen, da sich die nachfließende Flüssigkeit entzünden und die Flamme bis in den Behälter zurückschlagen könne.

Ethanoldämpfe seien zudem schwerer als Luft und breiten sich schnell auf dem Boden oder Tisch aus. Ein Funke könnte den Alkohol somit an einer ganz anderen Stelle im Raum entzünden. Dr. Brand warnt darüber hinaus vor der Verwendung von Brennspiritusbrennern aus Glas und sogenannten Microscale-Brennern: "Ein Zerbrechen des Glases oder Umstoßen ist leicht möglich, die Zündung des ausgelaufenen Brennspiritus ist dann kaum noch zu verhindern."

Wichtig sei, betont Dr. Brand, dass letztendlich die Lehrkraft die Verantwortung für die Sicherheit im Chemieunterricht trage und sich somit des Gefahrenpotenzials der Substanz und des Versuchsaufbaus bewusst sein müsse.

Den Artikel zu dieser Meldung gibt es online unter http://www.dguv.de/lug.