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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Girls´ Day bzw. Boys´ Day
Jugendliche, die am 14. April 2011 am bundesweiten Girls‘ Day – Mädchen Zukunftstag - bzw. Boys‘ Day – Jungen-Zukunftstag – teilnehmen, sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert, wenn es sich hierbei um eine Schulveranstaltung, der von ihnen besuchten Schule handelt, d.h. die Schule die Teilnahme plant, organisiert, durchführt und betreut.
Der Versicherungsschutz besteht während der Tätigkeiten im Unternehmen und auch auf den Wegen zum Unternehmen und zurück.