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Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Girls´ Day bzw. Boys´ Day

Eine junge Frau sitzt in einem modernen Labor und arbeitet an einem elektronischen Schaltkreis. Sie trägt ein weißes Oberteil und schaut auf den Schaltkreis vor ihr, der mit Drähten und elektronischen Bauteilen versehen ist. Im Hintergrund sind verwaschene Laborgeräte und Möbel zu sehen. Diese Szene spiegelt einen sicheren und gut ausgestatteten Arbeitsplatz wider, der den Fokus auf Arbeitsschutz und Prävention legt, was für die Unfallkasse NRW von Bedeutung ist.

Jugendliche, die am 14. April 2011 am bundesweiten Girls‘ Day – Mädchen Zukunftstag - bzw. Boys‘ Day – Jungen-Zukunftstag – teilnehmen, sind über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert, wenn es sich hierbei um eine Schulveranstaltung, der von ihnen besuchten Schule handelt, d.h. die Schule die Teilnahme plant, organisiert, durchführt und betreut.

Der Versicherungsschutz besteht während der Tätigkeiten im Unternehmen und auch auf den Wegen zum Unternehmen und zurück.