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Hinweise für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren

Das Bild zeigt ein rotes Einsatzfahrzeug der Bergwacht vor einem Gebäude, das von einer Schneedecke umgeben ist. Im Hintergrund sind weitere schneebedeckte Gebäude zu sehen. Eine Leiter ist an einem der Gebäude angelehnt. Es herrscht klares Wetter mit blauem Himmel. Diese Szene könnte Hinweise auf Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen im Winterumfeld geben, wie sie für die Unfallkasse NRW relevant sein könnten.

Aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen (Eisglätte / Schnee) werden die folgenden Hinweise geben:

Wir bitten bei Alarmierungen der Löschzüge und der Anfahrt mit Privat-PKW zum Feuerwehrgerätehaus folgendes zu beachten:

  • Privatfahrzeuge sind in einen verkehrssichern Zustand zu versetzen (Fahrzeugfenster von Eis befreien etc.).
    Abdeckungen an Windschutzscheiben (Folien etc.) verhindern das Vereisen von Fahrzeugscheiben über Nacht.
  • Anlegen des Sicherheitsgurtes
  • Vor Fahrtbeginn kurz Durchatmen! Eine verkehrssichere und rücksichtsvolle Fahrweise hilft schwere Unfälle bei Alarmfahrten der Feuerwehren zu verhindern.
  • Anfahrt der Feuerwehrgerätehäuser mit einer den Straßenverhältnissen (Eisglätte) angepassten Geschwindigkeit. Das verkehrssichere Erreichen des Feuerwehrgerätehauses hat oberste Priorität.
  • Schrittgeschwindigkeit auf dem Gelände der Feuerwehrgerätehäuser einhalten.
  • Bei nicht zu vermeidenden Fahrten mit dem Fahrrad auf vereisten Flächen, Fahrradhelm verwenden
  • .usw.

Bitte beachten: Für andere Verkehrsteilnehmer ist ein Privatfahrzeug, das Sonderrechte in Anspruch nimmt, in der Regel nicht erkennbar.

Die Zugangswege der Feuerwehrgerätehäuser sollten von Schnee und Eis freigehalten werden (Verkehrssicherungspflicht). Sturz- und Stolperunfälle führen die Unfallstatistiken an.

Bitte informieren Sie Ihren Löschzug über diese Hinweise.