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Hinweise zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Schulen

Die Grafik zeigt zehn Handlungsempfehlungen für den Umgang mit SARS-CoV-2 in Schulen in NRW. Dazu gehören: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Einrichtung von Krisenstäben in Schulen, Berücksichtigung des Mindestabstands, Anpassung des Unterrichts, Lüften der Räume, Nutzung von Niesetiketten, Bereitstellung von Mund-Nase-Bedeckungen, regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren sowie digitale Alternativen zum Unterrichtsbesuch. Jede Empfehlung wird durch ein entsprechendes Icon illustriert. Der Text und die Icons sind vor einem grünen Hintergrund platziert. Die Unfallkasse NRW hebt diese Maßnahmen für Arbeitsschutz und Prävention hervor.

In Nordrhein-Westfalen startet schrittweise der Schulbetrieb. Die Unfallkasse NRW hat gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie den beiden Landesministerien für Schule und Bildung sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 zusammengestellt.

Hinweise zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Schulen in NRW (Link aktualisiert)