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Jugendfeuerwehren: Fußballspielen ist versichert – aber nicht als Wettkampfturnier
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Mitglieder der Jugendfeuerwehren erstreckt sich auch auf Tätigkeiten, die dem jugendpflegerischen Auftrag entsprechen. Dazu gehört unter anderem die Förderung des körperlichen, geistigen und sittlichen Wohls der Mitglieder der Jugendfeuerwehren und Fußball spielen oder anderen sportlichen Aktivitäten gehören selbstverständlich dazu.
Wenn einzelne Jugendfeuerwehren Fußballspiele miteinander austragen oder an Fußballveranstaltungen teilnehmen, so greift der Versicherungsschutz allerdings nur, solange die Veranstaltung nicht als Wettkampf gestaltet ist. Die Grenze des Versicherungsschutzes ist also dort erreicht, wo die Mitglieder der Jugendfeuerwehren an Wettkämpfen bzw. wettkampfmäßig betriebenen Fußballturnieren oder Ligaspielen teilnehmen. Maßgeblich dafür ist der Wettkampfcharakter. Dieser ist dann erreicht, wenn die Fußballspiele als Turniere bzw. Qualifizierungsturniere ausgerichtet werden.
Davon unberührt bleiben Veranstaltungen, in denen die Kriterien der Öffentlichkeitsarbeit oder einer Gemeinschaftsveranstaltung erfüllt sind. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn es sich um eine Veranstaltung der Feuerwehr der Stadt oder Gemeinde handelt.