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Keine Gewalt im Jobcenter
Abschlussveranstaltung des Projektes „abba – Arbeitsbedingungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hatz IV“
In Dresden fand jetzt die Fachtagung „Keine Gewalt – Prävention im Jobcenter“ statt. Sie war gleichzeitig die Abschlussveranstaltung des Projektes „abba – Arbeitsbedingungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“, in dem sich die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zusammen mit vier weiteren Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und verschiedenen Jobcentern in den vergangenen drei Jahren engagierte. In NRW haben sich die Jobcenter StädteRegion Aachen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis und das Sozialbüro Euskirchen am abba-Projekt beteiligt. Ziel des Projektes war es, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ermitteln und zu erproben, die die Arbeitsbelastungen verringern können. Das heißt: gesündere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit vor Übergriffen für die Beschäftigten zu schaffen.
Auf der Fachtagung wurden die wichtigsten Ergebnisse des abba-Projektes vorgestellt und mit über 100 Verantwortlichen aus Jobcentern des gesamten Bundesgebiets diskutiert. Dabei zeigte sich, dass es viele verschiedene Faktoren sind, die die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern ungünstig beeinflussen. Es fehlt an qualifiziertem Personal, häufig erweisen sich die Zuständigkeiten in den Jobcentern als unklar, was zu Schnittstellenproblemen, intransparenten Abläufen oder ungeklärten Kompetenzen führt. Zudem sind die Kunden oftmals schwierig, sie haben überdurchschnittlich häufig Alkohol-, Drogen- oder psychische Probleme. Weil die Entscheidungen der Jobcenter für die Leistungsempfänger häufig existenziell sind, reagieren Kunden vielfach mit verbalen, manchmal sogar mit körperlichen Übergriffen. Die genauen Zahlen zu den Belastungsprofilen der verschiedenen Tätigkeitsgruppen, den Beanspruchungsfolgen und den Formen der erlebten täglichen Gewalt können im Abschlussbericht zum abba-Projekt nachgelesen werden.
Neben den Ergebnissen stellten die Praxispartner aus den beteiligten Jobcentern vielfältige Präventionsmaßnahmen vor, die gezeigt haben, dass die Belastungen und Übergriffe an den Arbeitsplätzen deutlich verringert werden können. Beispiele guter Präventionspraxis sind: eine ansprechende Gestaltung der Eingangs- und Wartebereiche, um eine entspannende und deeskalierende Atmosphäre zu schaffen, der Verzicht auf Alleinarbeitsplätze, die gefahrenbewusste Einrichtung von Arbeitsplätzen und die Schaffung zusätzlicher Fluchtmöglichkeiten in den Büros. Geeignete Notrufsysteme mit abgesprochenen Verhaltensregeln für verschiedene Notfallsituationen sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Auch eine andere Arbeitsorganisation, zum Beispiel zur Vermeidung langer Wartezeiten, kann die Situation entschärfen. Parallel zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten die Beschäftigten regelmäßig geschult werden, wie sie sich in kritischen Momenten am besten verhalten. In Deeskalations- und Kommunikationsseminaren sollten auf die Fragen „Woran lassen sich gefährliche Situationen erkennen? Wie lässt sich verhindern, dass sich Konflikte weiter aufschaukeln?“ eingegangen werden. Ebenso wichtig ist, dass Beschäftigte nach einem Übergriff nicht alleingelassen werden. Hier helfen transparente Verfahren zur Erstellung von Strafanzeigen, Hausverboten oder Unfallanzeigen und ein betriebliches Betreuungskonzept, das im Wesentlichen die psychologische Erste Hilfe durch Kollegen sowie eine professionelle Notfallversorgung umfasst. Diese und weitere Beispiele guter Präventionspraxis können Sie in der Broschüre der Unfallkasse NRW „Gewalt – ein Thema für öffentliche Verwaltungen?! – Das Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr“ nachlesen.
Bilddokumentation der Fachtagung