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Laienreanimation wird für Schulen verpflichtend
Foto: Mark Hermenau
Nordrhein-Westfalen setzt ab September 2025 ein klares Zeichen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken. Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung, Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften und uns als Unfallkasse NRW wird diese Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht.
Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September 2025 beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen.
Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot für Präsenzfortbildungen unterbreitet.