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Magazin Arbeit & Gesundheit 4/2025
Eine laufende Nase im Sommer - da liegt es nahe, dass es sich um Heuschnupfen handeln könnte. Doch Pollen sind bei weitem nicht die einzige Ursache für Allergien. Auch viele Stoffe, mit denen Menschen bei der Arbeit in Kontakt kommen, können allergische Reaktionen auslösen. Ein Beitrag der neuen Ausgabe von “Arbeit & Gesundheit” zeigt, wie Betriebe ihre Beschäftigten davor schützen können.
Atemwege und Haut betroffen
In Deutschland leiden Millionen von Menschen an allergischen Erkrankungen. Vor allem in den Atemwegen und auf der Haut zeigen sich die Reaktionen. Wenn Beschäftigte diese bemerken und sie verstärkt oder ausschließlich am Arbeitsplatz auftreten, sollte das ärztlich überprüft werden. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt helfen zum Beispiel weiter.
Beschäftigte sind nicht verpflichtet, ihre Vorgesetzten über ihre gesundheitlichen Probleme zu informieren. Doch wenn ihre allergischen Symptome sie bei der Arbeit einschränken, kann es helfen, ein vertrauliches Gespräch zu suchen. Denn nur so ist individuelle Hilfe von Seiten des Betriebs möglich.
Schutzmaßnahmen im Betrieb treffen
Grundsätzlich müssen Unternehmen Risiken durch allergische Reaktionen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und notfalls Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ergreifen. Auch hier gilt also: Substitution vor technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Zunächst sollte versucht werden, allergieauslösende Stoffe durch andere zu ersetzen. Das kann zum Beispiel bei einem Reinigungs- oder Desinfektionsmittel der Fall sein. Ist dies nicht möglich, werden die Arbeitsverfahren überprüft. In einem holzverarbeitenden Betrieb könnten die Arbeitsprozesse auf technischer oder organisatorischer Ebene umgestellt werden, sodass beispielsweise weniger allergieauslösender Holzstaub in die Luft gelangt. Auf persönlicher Ebene können bestimmte Medikamente, das Tragen von Atemschutzmasken oder, wenn es sich um bestimmte Umweltallergene handelt, auch eine spezifische Allergenimmuntherapie erfolgversprechend sein. Sicherheitsbeauftragte können auf der Suche nach Lösungen unterstützen, indem sie zum Beispiel den gemeinsamen Austausch fördern.
Dieser und weitere Beiträge sind Teil der neuen Ausgabe von “Arbeit & Gesundheit”.
Weitere Themen sind:
- Krane, Winden und Co: Lasten im Betrieb mit ausreichend Sicherheitsabstand bewegen
- Vorschrift neu gefasst: Die DGUV Vorschrift 2 ermöglicht eine flexiblere Beratung durch betriebsärztliche Fachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Genügend Platz lassen: Ausreichend Abstand verringert im Straßenverkehr das Risiko von Unfällen
- Saubere Sache: Persönliche Schutzausrüstung muss sachgemäß gereinigt werden, damit sie ihre schützende Wirkung nicht verliert
- Demografischer Wandel: So können Betriebe einer älter werdenden Belegschaft lange eine sichere und gesunde Arbeit ermöglichen
Hier können Sie die neue Ausgabe des Magazins "Arbeit & Gesundheit" herunterladen: Medien