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Neu: Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen
Ein zentrales Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bildet die im Arbeitsschutzgesetz festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Oft werden die Gefährdungsbeurteilungen in Kindertageseinrichtungen gar nicht oder unzureichend durchgeführt. Häufiger Grund hierfür sind fehlende Kenntnisse, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und welche Risiken zu berücksichtigen sind. Es besteht in den Einrichtungen und bei den Trägern offensichtlich ein großer Beratungsbedarf und der Wunsch nach Hilfsmitteln für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Vor diesem Hintergrund ist die Handlungshilfe entstanden. In 15 Tageseinrichtungen unterschiedlicher Träger wurde sie bereits erfolgreich erprobt.
Hier können Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse NRW die Broschüre bestellen. Medien