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Neue Broschüre: Unfallversicherungsschutz für Kinder in der Tagespflege
Kinderbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Seit 2005
stehen die betreuten Kinder in Tagespflege unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung und sind damit den Kindern in Tageseinrichtungen rechtlich
gleichgestellt.
Um die Arbeit der Tageseltern zu unterstützen, haben wir die wichtigsten
Informationen und Formulare in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt.
Wir, die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, sind Ihr zuständiger gesetzlicher
Unfallversicherungsträger in NRW. Wir übernehmen Aufklärung und Vorsorge,
und – wenn ein Unfall passiert – die Rehabilitation und Entschädigung.
Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW können die Broschüre hier bestellen: Medien