Uhr
Neue Broschüre: Unfallversicherungsschutz für Kinder in der Tagespflege
Kinderbetreuung ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Seit 2005 stehen die betreuten Kinder in der Tagespflege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und sind damit den Kindern in Tageseinrichtungen rechtlich
gleichgestellt.
Um die Arbeit der Tageseltern zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen und Formulare in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt.
Hier können Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW die Broschüre herunterladen und bestellen: Medienseite