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Neue DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ tritt in Kraft

Das Titelbild zeigt die DGUV Vorschrift 38 der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zu Bauarbeiten. Der Hintergrund ist blau mit einem dunkelblauen Streifen am oberen Rand. Links befinden sich drei ineinander übergehende Kreise in Blautönen. Der Text enthält die Informationen: Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, gültig ab 1.12.2020, bekannt gemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2020 Nr. 51 vom 9.11.2020. Unten steht 'November 2019'.

Die Unfallkasse NRW setzt zum 01. Dezember 2020 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Fassung vom November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Vorschrift GUV-VC 22 außer Kraft.

Die DGUV Vorschrift 38 wurde neu strukturiert, inhaltlich grundlegend überarbeitet und an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Neu ist der ausdrückliche Hinweis, dass auch Solo-Selbstständige und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen, in den Pflichtenkreis einbezogen sind.

Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden auf die wesentlichen beschränkt. Entsprechend der besonderen Gefährdung und dem Unfallgeschehen bei Bauarbeiten enthält die Unfallverhütungsvorschrift bußgeldbewehrte Regelungen zu Leitung und Aufsicht, Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, bauspezifische Vorgaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze und -verfahren.

Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse NRW finden die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ hier.