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Neue Handlungshilfe: Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen

Zwei Frauen stehen in einem hellen Büroflur und scheinen sich zu beraten. Die linke Frau hält ein aufgeschlagenes Dokument, während die rechte Frau ein blau-gestreiftes Notizbuch trägt. Im Hintergrund ist ein buntes, kunstvolles Objekt sichtbar. Ein Brandschutzgerät hängt an der wand. Der Kontext könnte auf Arbeitsschutz oder Präventionsmaßnahmen hinweisen.

Nach den §§ 4 f. Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und wenn nötig zu verbessern. Um die Verantwortlichen im Bereich Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen, hat die Unfallkasse NRW eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung  von Arbeitsplätzen in Kitas entwickelt.

Diese Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfe -  ist inhaltlich auf die besonderen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen zugeschnitten. Neben der Druckversion stehen die Prüflisten auch als Word-Datei zur Verfügung, die auf einfache Art und Weise für jeden Anwender nutzbar sind und an die Bedürfnisse des Einzelfalls angepasst werden können. Die Prüflisten sind unter in der "Sicheren Kita" abrufbar.