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Neue UVV "Feuerwehren" in Kraft getreten

Titelseite der DGUV Vorschrift 49 zur Unfallverhütung im Bereich Feuerwehren, gültig ab 1. Oktober 2019. Herausgegeben von der Unfallkasse NRW. Enthält gesetzliche Informationen gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft. Ausgabe vom 12. September 2019, veröffentlicht im GV. NRW, Nr. 20.

Zum 1. Oktober 2019 ist die DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“ - Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" in Kraft getreten. Weitere Informationen, wie eine Synopse der alten und der neuen Vorschrift, die aktuelle Fassung der UVV sowie eine Übersicht der wesentlichen Änderungen, finden Sie im Feuerwehrportal.