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Neues Merkblatt für Bauherren
Grundsätzlich fallen Bauarbeiten ihrer Art nach in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft (BG) Bau. Die Unfallkasse NRW ist jedoch zuständig für kurze, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, d.h. Arbeiten, die einen zeitlichen Umfang von insgesamt nicht mehr als 40 Helferstunden besitzen (Wird die Stundenzahl überschritten, so ist für das gesamte Bauvorhaben die Zuständigkeit der BG Bau gegeben). Es handelt sich hierbei um typische Renovierungsarbeiten (Bad fliesen, Dach neu decken, Fassade streichen, Wohnräume tapezieren, Gartentor reparieren, etc.).
Für Bauherren stellen wir ein neues Merkblatt bereit: <link file:3166 _blank merkblatt bauarbeiten>Merkblatt