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NRW kann schwimmen wird fortgesetzt
Ein fröhlicher Junge schwimmt in einem Schwimmbecken. Im Hintergrund zeigt ein Schriftzug das Landesprogramm 'NRW kann schwimmen' mit der Information, dass es bis 2028 verlängert wurde. Das Bild hebt die Bedeutung von Schwimmfähigkeiten als Teil der Präventionsmaßnahmen der Unfallkasse NRW hervor.
Das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Schulferien in NRW!“ wird bis 2028 fortgeführt.
Gute Nachricht: Das Programm “NRW kann schwimmen” wird fortgesetzt. Alle bisherigen Träger und Förderer des Programms zur Schwimmförderung im Land NRW sind weiterhin mit an Bord.
„NRW kann schwimmen!“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen drei bis sechs aller Schulformen, die das sichere Schwimmen noch nicht erlernt haben. Ein Großteil der Schwimmkurse wird erneut vom Schwimmverband NRW in Kooperation mit seinen Schwimmvereinen durchgeführt. Darüber hinaus beteiligen sich die beiden DLRG-Landesverbände und die DRK Wasserwacht. Die Unfallkasse NRW unterstützt die Kurse seit vielen Jahren finanziell.
Was ist neu ab 2024?
- Jeder Kurs wird nun mit 450,- € statt bisher 350,- € gefördert. Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler bleibt bei 10,- €.
- Schwimmkurse für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sind ab 2024 in begründeten Einzelfällen möglich.
- Die nur in geringem Umfang wahrgenommene Möglichkeit der zusätzlichen Wasserzeitenförderung läuft Ende 2023 aus.
- Bewerbungen der Schwimmvereine werden direkt an die Landestelle für Schulsport (LfS), Andreas Klee, andreas.klee(at)brd.nrw.de, gestellt, nicht mehr an den Schwimmverband NRW.
- kein Vor- und Nachtest mehr, nur noch eine Tabelle, die Anzahl der Eintragungen wurde halbiert