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Pflegeinfobrief: Den eigenen Willen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kundtun

Ein älteres Paar, bestehend aus einem Mann und einer Frau, schaut sich lächelnd und liebevoll in die Augen. Sie sitzen nah beieinander in einem gut beleuchteten Raum. Der Mann trägt eine Brille und ein dunkelblaues Hemd, während die Frau ein dunkelrotes Oberteil trägt. Das Bild vermittelt eine harmonische und liebevolle Stimmung, die den Wert von Beziehungen und sozialem Miteinander unterstreicht.

Den eigenen Willen rechtzeitig kundtun. Dies kann man mit dem Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht tun. Durch Alter, Unfall, Krankheit oder Verwirrtheit kann jeder Mensch in eine Sitaution kommen, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern und Entscheidungen treffen kann. Durch Pflegebedürtigkeit rückt eine solche Situation näher. Daher sind für einen Pflegebedürftigen und seine Angehörigen die beiden oben genannten Dokumente von besonderer Bedeutung.

Diese und andere Themen stellen wir Ihnen in unserer neuen Ausgabe des Pflegeinfobriefes "Zu Hause pflegen - bleiben Sie gesund" vor.

Den Pflegeinfobrief können Sie hier herunterladen: Pflegeinfobrief