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Radfahrausbildung von Schülerinnen und Schülern
Sind bei Unfällen im Straßenverkehr Radfahrer beteiligt, kommt es oft zu schweren Verletzungen, bleibenden Schäden oder gar zu tödlichen Verletzungen.
Deshalb ist im Lehrplan der Grundschulen in NRW die Fahrradprüfung durch die Polizei im 4. Schuljahr festgelegt. Dieser Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung von zwei Aspekten gut gewählt. Zum einen bekommen Kinder erst mit acht Jahren ein „Gespür“ für das Radfahren (Koordination), zum anderen nutzen viele Schülerinnen und Schüler das Fahrrad für den Schulweg mit Beginn des Besuches von weiterführenden Schulen.
Vorbildlich ist beispielsweise die Erich-Kästner-Grundschule in Wegberg, die jetzt unter Federführung von Polizeihauptkommissar Bert Roob, Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Heinsberg, die Radfahrausbildung durchgeführt hat. Die Radfahrausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Prüfung. Tatkräftig wurde Bert Roob von der Schulleitung der Erich-Kästner-Grundschule, den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern der 4. Klasse und den Eltern unterstützt.
„Wir halten die schulische Radfahrausbildung für einen wesentlichen Baustein der Mobilität von Kindern und unterstützen diese Maßnahme gerne. Wir können nur Schulen animieren dem guten Beispiel der Erich-Kästner-Grundschule zu folgen,“ so Dr. Monika Broy von der Unfallkasse NRW, die selbst vor Ort bei der abschließenden praktischen Fahrradprüfung als Streckenposten teilnahm.
Die Schülerinnen und Schüler hatten viel Freude bei der Radfahrausbildung und profitierten vom großen Engagement und Erfahrungsschatz des Verkehrssicherheitsberaters Bert Roob. Nach der guten Vorbereitung wurde die abschließende theoretische und praktische Prüfung mit Bravour gemeistert.