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Schutz von Beschäftigten vor Ebola-Viren
Aufgrund von Anfragen veröfftentlichen wir hier Hinweise zum Schutz von Beschäftigten vor Ebola-Viren. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu erstellen. Darüber hinaus sind Unterweisung der Beschäftigten und ein Management für den Kontakt mit gefährlichen Viren sowie ein Desinfektionsplan erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
<link file:3192 _blank linkliste>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Robert-Koch-Institut
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin