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Sind Probedienste bei der Freiwilligen Feuerwehr versichert?
Bezüglich des Versicherungsschutzes der Interessenten wird der Probedienst als versicherte Teilnahme an einer „Ausbildungsveranstaltung“ angesehen.
Wenn:
- Art und Umfang der zu besuchenden Schulungsveranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr (bzw. Jugendfeuerwehr) vorher mit dem für die Ausbildung zuständigen Verantwortlichen abgesprochen ist,
- der Probedienst dazu dienen soll, die Eignung und Neigung des möglichen neuen Mitglieds für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen und
- ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Probedienst und der geplanten Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr besteht,
dann wird ein Versicherungsschutz für die Interessenten bejaht.
Bei der Teilnahme an Probediensten stehen die Interessierten auch bei Fahrten im Feuerwehrfahrzeug unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse NRW. Dies gilt ebenfalls bei der Wahrnehmung von leichten Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereiches.
Es empfiehlt sich, die grundsätzlichen Daten der Interessierten vor Beginn des Probedienstes schriftlich festzuhalten.
Nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr kann ein/e Jugendliche/r nur mit Zustimmung ihrer/seiner gesetzlichen Vertreter durch die/den Leiter/in der Wehr in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden. Aus diesem Grund ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bereits vor dem Probedienst einzuholen.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren finden Sie <link file:4168 _blank versicherungsschutz für angehörige der freiwilligen feuerwehren in>hier.