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Sportunterricht im Seilgarten
Immer mehr Lehrkräfte nutzen im Rahmen des Sportunterrichts die Angebote kommerzieller Seilgartenbetreiber, einige Schulen verfügen bereits über eigene Seilgärten und speziell fortgebildete Lehrkräfte.
Checklisten können die Seilgartennutzung vorbereiten, liefern Informationen über die Sicherheitsstandards der Anbieter und erleichtern viele Entscheidungen für die Lehrkräfte.
Die Aussagen, die der Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport" (MSW 2002, S. 49) für das Klettern in kommerziellen Bereichen, anführt, lassen sich auch auf Seilgärten sinngemäß anwenden: "Die Nutzung von (Seilgarten-)Angeboten erfordert eine intensive Vorbereitung durch die unterrichtenden Lehrkräfte, da sich die Rahmenbedingungen (im Seilgartengelände) von denen der schulischen Sportstätte grundsätzlich unterscheiden (z.B. viele Gruppen, Unübersichtlichkeit des Geländes, erschwerte Kommunikation auf Entfernung).
Auch wenn fachkundiges Personal (des Seilgartens) die Lerngruppe übernimmt und schult, ist die Lehrkraft für diesen Unterricht im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie hat sich in der Unterrichtsplanung u. a. über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen Ablauf, die Qualifikationen des (Seilgarten-)Personals und die Sicherheitseinrichtungen zu informieren. Falls sie über keine eigene (Seilgarten-)Qualifikation verfügt, muss sie insbesondere die permanente Aufsicht über die Lerngruppe übernehmen bzw. organisieren und den (Seilgarten-)Trainer unterstützen, z.B. bei organisatorischen oder disziplinarischen Maßnahmen.
Die hier gezeigten Checklisten mit den Begriffsbestimmungen und dem medizinischen Auskunftsbogen wurden auf der Grundlage der seit 2007 gültigen Seilgarten-Euronorm entwickelt. Sie sind auch Bestandteil der z. Zt. in Überarbeitung befindlichen Broschüre "Seilgärten" (Prävention in NRW, Heft 9) der Unfallkasse NRW.
Checklisten
Begriffsbestimmungen
Medizinischer Auskunftsbogen