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Telefonaktion zum Thema "Job und Krankheit"

Es kann ganz schnell gehen: Ein Unfall mit dem Pkw, ein Sturz am Arbeitsplatz oder ein Schlaganfall: Plötzlich ist man gesundheitlich so gehandicapt, dass man den Job aufgeben muss. Derzeit gibt es rund 1,6 Millionen Deutsche, die eine Rente beziehen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Doch wer zahlt, wenn Lohn und Gehalt fortfallen? 78 Wochen gibt es das Krankengeld über die gesetzlichen Krankenkassen – dann
ist Schluss. Wer Glück im Unglück hat, bekommt Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, über die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften. Das funktioniert aber nur, wenn die Erkrankung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht. Wann ist man berufsunfähig? Was zählt als Berufskrankheit?

Zu diesen und anderen Fragen erhalten Interessierte morgen Antworten bei einer Telefonaktion des Kölner Stadt-Anzeigers in der Zeit von 14 bis 16 Uhr.  Drei Experten stehe Rede und Antwort: Stephan Gehlhausen, Verband deutsche Versicherungswirtschaft, Markus Rütten von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Jürgen Schäper von der Unfallkasse NRW.

Sie erreichen Sie unter den Rufnummern:

0221 777 003 2851

0221 777 003 2852

0221 777 003 2853