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Testen hilft: Ungewollte Urlaubsmitbringsel erkennen
Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW müssen alle Beschäftigten, die aus ihrem Urlaub zurückkehren oder mindestens fünf Werktage abwesend gewesen sind, bei Rückkehr an ihren Arbeitsplatz einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest vorlegen.
Auch allen vollständig immunisierten Beschäftigten (Genesene, Geimpfte) wird empfohlen einen solchen Test zu machen. Sicher ist sicher.