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Unfallversicherungsschutz: Als Azubi sicher im Ausland

Die Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt vier junge Auszubildende bei verschiedenen Tätigkeiten. Ein junger Mann arbeitet am Computer, eine Frau mit Schutzbrille benutzt ein Werkzeug, eine junge Frau lächelt, und ein weiterer Auszubildender hält ein Stück Holz. In der unteren Hälfte steht: 'Sicher im Ausland – Auszubildende, Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Auszubildende bei Auslandsaufenthalten'. Diese Broschüre bietet Informationen zum Arbeitsschutz und zur Prävention bei Auslandsaufenthalten.

Immer mehr junge Menschen sammeln während ihrer Ausbildung auch Berufserfahrungen im Ausland. Doch wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz bei Unfällen und Berufskrankheiten? Darüber informiert nun das neue Faltblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Sicher im Ausland - Auszubildende". Es richtet sich an Azubis in betrieblichen oder schulischen Ausbildungsverhältnissen, die beispielsweise ein Auslandspraktikum planen.



Die Information fasst kurz und übersichtlich zusammen, unter welchen Bedingungen die gesetzliche Unfallversicherung bei Auslandsaufenthalten haftet und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Neben der Arbeit im ausländischen Betrieb, können dies beispielsweise auch Betriebsbesichtigungen und Schulungen sein. Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Ausflüge und Unternehmungen in der Freizeit. Die Broschüre gibt außerdem weiterführende Hinweise, an wen sich Auszubildende mit speziellen Fragen wenden können.


Die Broschüre können Sie hier im pdf-Format herunterladen: Sicher im Ausland

Diese Broschüre können Sie kostenlos bei uns bestellen unter:
Medienversand: Tel. 0211 2808 221 oder
per Mail: medienversand@unfallkasse-nrw.de