Uhr
Unfallversicherungsschutz - welcher Träger ist zuständig?
Ein älterer Mann in kariertem Hemd steht im Garten und schneidet rosa Dahlienblüten. Die Szene betont sicheres Arbeiten im Garten, was für die Unfallkasse NRW im Kontext von Arbeitssicherheit und Prävention relevant ist.
Versicherungsschutz von Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft , Park- und Gartenpflege sowie der Friedhöfe
Versicherungsschutz von Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft , Park- und Gartenpflege sowie der Friedhöfe
Die Unfallkasse NRW ist als Unfallversicherungsträger zuständig für die Durchführung der Gesetzlichen Unfallversicherung im Kommunal- und Landesbereich. So sind alle Städte und Gemeinden, Kreise und das Land NRW Mitglied der Unfallkasse NRW. Darüber hinaus ist die Unfallkasse NRW auch der zuständige Unfallversicherungsträger für die rechtlich selbständigen Unternehmen der Gemeinden und des Landes.
Voraussetzung ist dabei, dass eine Kommune oder das Land überwiegend finanziell beteiligt ist oder einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Unternehmensgeschicke ausübt.
Von der Zuständigkeit der Unfallkasse NRW ausgeschlossen sind allerdings Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft , der Park- und Gartenpflege – sofern diese eine Größe von 5 ha übersteigen – sowie Friedhöfe. Hierfür ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig. Dies betrifft allerdings nur den kommunalen Bereich.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Zuordnung zum richtigen Unfallversicherungsträger nicht immer einfach ist. Informationen hierzu können Sie im folgenden Artikel nachlesen und als pdf-Dokument herunterladen: <link file:3182 _blank>Artikel