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Verlängerung der Fristen für Nachuntersuchungen und Wiederholungsübungen in Atemschutzübungsstrecken
Aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Maßnahmen hatte die Unfallkasse NRW für ihre Versicherten die Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern (Feuerwehrreport 5/2020) und Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Tauchern (Feuerwehrreport 8/2020) bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
Da es noch immer zu Problemen bei den Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutzgeräteträgern sowie von Tauchern nach § 6 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 49 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (UVV Feuerwehren) kommt, werden die Fristen bis zum 30.September 2020 verlängert.
Es wird dringend angeraten, bereits jetzt Termine für die genannten Nachuntersuchungen zu vereinbaren.
Da derzeit auch immer mehr Einrichtungen, die Atemschutzübungsanlagen vorhalten, diese wieder für Übungszwecke öffnen, empfiehlt die Unfallkasse NRW ebenfalls, bereits jetzt Termine für Wiederholungsübungen von Atemschutzgeräteträgern in einer Atemschutzübungsstrecke zu vereinbaren.
Diese Informationen können Sie finden Sie auch im Feuerwehrreport 10/2020.
Weitere Informationen für Einsatzkräfte finden Sie im Feuerwehrportal.