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Versichert auf dem Schulweg

```json
{
    "alt_text": "Vier Kinder mit Helmen fahren Fahrrad auf einem Schulhof.",
    "title": "Fahrradtraining auf dem Schulhof",
    "description": "Vier Kinder, ausgestattet mit Fahrradhelmen, fahren auf einem asphaltierten Schulhof vor einer Schule Fahrrad. Im Hintergrund ist ein Gebäude mit großen Fenstern und ein Baum mit grünem Laub sichtbar. Diese Szene könnte im Kontext von Verkehrssicherheitstraining oder Bewegungsförderung stehen, beides relevante Themen für die Unfallkasse NRW im Bereich Arbeitsschutz und Prävention."
}
```

Immer wieder geben Schulen Hinweise wie diesen:
„Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen zur Schule und die Nutzung von Skateboards, Longboards und ähnlichen Fahrzeugen/Sportgeräten auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit verboten. Ein etwaiger Unfall mit einem der oben aufgeführten Fahrzeuge/Sportgeräte ist auf dem Schulweg nicht versichert. Eine Ausnahme bildet nur das Benutzen verkehrssicherer Fahrräder auf dem Weg zur Schule und nach Hause.“

Manche Schulen untersagen darüber hinausgehend sogar die Fahrt mit dem Fahrrad zur Schule, weil „dies nicht versichert wäre“. Dies wirft nicht nur bei den Eltern Fragen auf, sondern auch bei der zuständigen Unfallkasse NRW. Hier stellen wir die Grundsätze der Absicherung von Schulwegen und einige typische Problemstellungen dar.