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Versichert bei Hilfeleistung im Katastrophengebiet

Das Bild zeigt einen breiten Fluss mit ruhigem Wasser und einer großen Kathedrale am gegenüberliegenden Ufer. Am rechten Ufer befinden sich Bäume. Das Wasser wirkt hoch, möglicherweise nach starken Regenfällen. Der Himmel ist klar und blau. Im Kontext der Unfallkasse NRW könnte dies auf Hochwasserschutz und Präventionsmaßnahmen hinweisen, um die Sicherheit der Umgebung zu gewährleisten.

Helfer und Helferinnen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

In etlichen Landkreisen Deutschlands herrscht Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften. Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten Häusern zu retten. Viele Helfer aus Nordrhein-Westfalen sind in die Katastrophengebiete gefahren, um die dortigen Einsatzkräfte zu unterstützen. So helfen zum Beispiel im Moment ca. 3000 Feuerwehrleute aus Nordrhein-Westfalen im Hochwassereinsatz in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.:

  •     hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte
  •     ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum Beispiel
        Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Helfer des Roten Kreuzes
  •     Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund, Ländern,
        Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
  •     alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe
        leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine
        Gesundheit retten. Dazu zählt auch der Einsatz bei Naturkatastrophen.

 

Erleidet ein Helfer oder eine Helferin beim Einsatz einen Unfall sollte er oder sie deshalb baldmöglichst einen D-Arzt aufsuchen.