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Versicherungsschutz: Betreuung in der Kita bis zur Einschulung

Ein Holzschild zeigt ein stilisiertes Kind mit braunem Haar auf einem roten Spielzeugauto. Das Kind trägt blau-gelbe Kleidung. Darunter steht in Großbuchstaben 'Kindergarten'. Im Hintergrund sind geparkte Autos, ein Gebäude mit roten Ziegeln und der Kirchturm einer Stadt zu sehen. Das Schild dient zur Verkehrswarnung und Erhöhung der Sicherheit in der Nähe eines Kindergartens, passend zum Kontext der Unfallkasse NRW für Arbeitsschutz und Prävention.

Zur Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Eltern zur sogenannten Betreuungslücke. Die ensteht dadurch, dass Betreuungsverträge für Kindertagesstätten in der Regel zum
31. Juli eines Jahres, dem offiziellen
Ende des Schul- und Kindergartenjahres, auslaufen.

Während in den letzten Jahren
aufgrund der frühen Sommerferien
und eines Schuljahresbeginns Anfang/
Mitte August die Betreuungslücke
zeitlich klein war, wird sich dies
in den kommenden Jahren ändern.
2011 beginnt das neue Schuljahr erst
am 7. September.

Eltern, deren Kinder eingeschult werden
und die folgende Zeit zwischen
dem 31. Juli und Schuljahresbeginn
überbrücken müssen, fürchten nun,
ohne ein den Kindern vertrautes
Betreuungsangebot auskommen zu
müssen.

Abhilfe kann hier der Verbleib in der
bisherigen Tageseinrichtung schaffen,
worüber die Kita-Leitung entscheidet.

Wenn die Kinder wie bisher
in der Kita betreut werden, besteht
in dieser Zeit ohne weiteres kostenloser
Unfallversicherungsschutz bei
der Unfallkasse NRW als sogenanntes
Gastkind.