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Warnhinweis zur Hitzeschutzkleidung
Der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz (FB FHB) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat eine Produktwarnung aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung herausgegeben. Hiernach hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV festgestellt, dass eine im Feuerwehrdienst gebräuchliche Hitzeschutzkleidung der Firma Kontex-GmbH, Olgastraße 46-48, 73614 Schorndorf mit der Bezeichnung "Art. FW Typ 3" nach DIN EN 1486:2008 die Mindestanforderungen "Wärmeübergang Strahlung" und "Wärmeübergang Flamme" nicht erfüllt.
Die Unfallkasse NRW rät den Feuerwehren in NRW, bis eine offizielle Untersagungsverfügung vorliegt, davon ab, diese Schutzkleidung im Einsatz- und Übungsdienst einzusetzen.
Bei Vorliegen weiterer Informationen werden wir diese an Sie weiter geben.