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Ehrenamtlich Tätige sind gut abgesichert
Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Ihr freiwilliger Einsatz fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dies tun sie in den unterschiedlichsten Bereichen und Funktionen. Sei es im Naturschutz, im Elternbeirat, im Heimatverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als kommunaler Mandatsträger. Sie, die sich für andere einsetzen, sind per Gesetz gegen Unfälle während ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen unmittelbaren Wegen versichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen anlässlich der Themenwoche der ARD „Ist doch Ehrensache! Wie Menschen sich für die Gesellschaft engagieren“ hin.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Versichert ist außerdem, wer sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagiert, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen. So können beispielsweise Bürger versichert sein, die freiwillig und ohne Arbeits- oder Werkvertrag
- als Eltern oder Dritte neben oder anstelle von Lehrpersonen diese bei ihren Aufgaben unterstützen, beispielsweise bei der Aufsichtsführung beim Schwimmunterricht oder bei Ausflügen helfen,
- Bachpatenschaften oder Aufgaben im Rahmen einer Amphibienschutzaktion (Krötensammeln) durch einen Verein übernehmen,
- im Rahmen organisierter Besuchsdienste alten oder kranken Menschen vorlesen,
- als Nothelfer in Rettungsorganisationen (z.B. ASB, DRK, JUH) tätig werden oder
- im Auftrag der Leitung eines städtischen Kindergartens die Kindergartengruppe bei einem Ausflug transportieren.
Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern.
Verletzt sich jemand während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit so übernimmt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, oder der jeweilige öffentliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den Bundesländern, die Kosten
- für die ärztliche Behandlung
- Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien
- Versorgung mit Hilfsmitteln (Brillen, Hörgeräten, Prothesen, etc.)
- die Pflege zu Hause und in Heimen
- die Fahrt- und Transportkosten
Darüber hinaus zahlen wir u.a.
- Verletztengeld bei Verdienstausfall
- Übergangsgeld
- Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden
- Hinterbliebenenrente
- Mehrleistungen
Mehrleistungen erhöhen gesetzlich ohnehin vorgesehene Leistungen und werden nach Maßgabe der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen geleistet. Sie werden automatisch von Amts wegen erbracht. Anspruchsberechtigt sind ehrenamtlich Tätige und sonstige Personen, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
Die gute Nachricht bei all den Leistungen für Ehrenamtliche ist, dass der Versicherungsschutz für sie beitragsfrei ist. Die Kosten für diesen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz übernehmen Bund, Länder und Kommunen.
Unsere Pressemitteilung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.